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   BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79   

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https://dejure.org/1982,1471
BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79 (https://dejure.org/1982,1471)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1982 - IV R 54/79 (https://dejure.org/1982,1471)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1982 - IV R 54/79 (https://dejure.org/1982,1471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 34 Abs. 4, § 49; AO § 161 Abs. 1 Nr. 1 c; LandwbuchfVO § 1 Abs. 1 und 4; GDL § 12; GG Art. 3 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Landwirtschaft - Buchführungspflicht - Verpachtung - Einheitswert - Verfassungsmäßigkeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 136, 491
  • BStBl II 1983, 11
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 06.12.1979 - IV R 32/79

    Landwirtschaftliches Vermögen - Forstwirtschaftliches Vermögen -

    Auszug aus BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
    So hat der erkennende Senat im Urteil vom 6. Dezember 1979 IV R 32/79 (BFHE 129, 368, BStBl II 1980, 423) entschieden, daß zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen, das gemäß § 141 Abs. 1 Nr. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) zur Buchführung verpflichtet, wenn es für den einzelnen Betrieb 100.000 DM übersteigt, bei einem Land- und Forstwirt, der neben eigenen Grundstücken auch Pachtgrundstücke bewirtschaftet oder einen ganzen Betrieb gepachtet hat, nur das eigene land- und forstwirtschaftliche Vermögen gehört, das ihm nach dem BewG zuzurechnen ist, nicht das von ihm bewirtschaftete Vermögen des Verpächters.

    Das Urteil in BFHE 129, 368, BStBl II 1980, 423 weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die gegenteilige Auffassung im Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 24. November 1932 IV A 272/32 (RFHE 32, 125, RStBl 1932, 1130) auf dem Argument beruhe, bei einem verpachteten landwirtschaftlichen Grundbesitz überlasse der Verpächter den verpachteten Teil seines landwirtschaftlichen Vermögens dem Pächter, damit dieser die Landwirtschaft als selbständiger Unternehmer betreibe; nur der Pächter beziehe deshalb als Landwirt Einkünfte aus dem Betrieb der Landwirtschaft, der Verpächter hingegen als Eigentümer beziehe nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens.

  • BVerfG, 14.03.1972 - 2 BvR 41/71

    Strafgefangene

    Auszug aus BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
    Für eine befristete Übergangszeit müssen in derartigen Fällen auch Übergangsregelungen hingenommen werden, die verfassungsrechtlich in manchen Punkten bedenklich erscheinen mögen (vgl. BVerfGE 33, 1 ff., 12, 13).
  • BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70

    Nichtehelichen-Erbrecht

    Auszug aus BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
    Dies gilt besonders, wenn - wie hier - ein schwieriges Rechtsgebiet insgesamt der Neuordnung unterzogen werden muß (vgl. BVerfGE 44, 1 f., 20, 21, 22).
  • BVerfG, 07.05.1968 - 1 BvR 420/64

    Verfassungsmäßigkeit der Bewertungsvorschriften für Wertpapiere

    Auszug aus BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
    In derartigen Fällen hat das BVerfG dem Gesetzgeber bei der Schaffung von Übergangsregelungen einen gewissen Spielraum durch größere Gestaltungsfreiheit und auch hinsichtlich des Zeitraumes eingeräumt, innerhalb dessen er die die Gleichheit verletzenden Unterschiede in der steuerlichen Belastung, hier also die Diskrepanz zwischen tatsächlichen Gewinnen und Durchschnittsgewinnen, beseitigen muß (vgl. BVerfGE 23, 242, 257, BStBl II 1968, 549 ff.).
  • BFH, 18.03.1964 - IV 114/61 S

    Verpachtung land- und forstwirtschaftlicher Betriebe - Land- und

    Auszug aus BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
    Dieser rechtliche Gesichtspunkt könne aber heute keine ausschlaggebende Geltung mehr haben, da nach der Änderung der Rechtsprechung durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 18. März 1964 IV 114/61 S (BFHE 79, 195, BStBl III 1964, 303) auch der Verpächter eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes Landwirt und das verpachtete Betriebsvermögen sein landwirtschaftliches Betriebsvermögen bleibe und er deshalb in Gestalt des Pachtzinses weiterhin Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft beziehe, so lange er den Betrieb nicht aufgebe.
  • BFH, 05.11.1964 - IV 11/64 S

    Rechtsgültigkeit der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für

    Auszug aus BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
    Die Übergangsregelung mußte der Gesetzgeber schaffen, um eine entstandene Lücke zwischen der nach dem Urteil des erkennenden Senats vom 5. November 1964 IV 11/64 S (BFHE 80, 356, BStBl III 1964, 602) im Wirtschaftsjahr 1964/1965 letztmals anwendbaren Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft und dem wegen Fehlens der neuen Einheitswerte zum 1. Januar 1964 noch nicht anwendbaren GDL zu schließen.
  • BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76

    Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch -

    Auszug aus BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
    Der Senat entscheidet ohne mündliche Verhandlung, macht aber von der nach Art. 1 Nr. 7 BFH-EntlG gegebenen Möglichkeit, ohne weitere Begründung zu entscheiden, keinen Gebrauch (vgl. Beschluß vom 2. März 1978 IV R 120/76, BFHE 125, 12, BStBl II 1978, 404).
  • RFH, 24.11.1932 - IV A 272/32
    Auszug aus BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79
    Das Urteil in BFHE 129, 368, BStBl II 1980, 423 weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die gegenteilige Auffassung im Urteil des Reichsfinanzhofs (RFH) vom 24. November 1932 IV A 272/32 (RFHE 32, 125, RStBl 1932, 1130) auf dem Argument beruhe, bei einem verpachteten landwirtschaftlichen Grundbesitz überlasse der Verpächter den verpachteten Teil seines landwirtschaftlichen Vermögens dem Pächter, damit dieser die Landwirtschaft als selbständiger Unternehmer betreibe; nur der Pächter beziehe deshalb als Landwirt Einkünfte aus dem Betrieb der Landwirtschaft, der Verpächter hingegen als Eigentümer beziehe nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbeweglichen Vermögens.
  • BFH, 28.01.1988 - IV R 61/86

    Zur Wirksamkeit eines Antrags nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 EStG 1975 auf

    Die insoweit anders lautende Regelung des § 1 Abs. 2 Satz 3 GDL ist wegen des späten Wirksamwerdens der maßgebenden Einheitswerte für land- und forstwirtschaftliche Betriebe nicht wirksam geworden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Oktober 1982 IV R 54/79, BFHE 136, 491, BStBl II 1983, 11).
  • BFH, 28.04.1983 - V R 139/79

    Zur Anerkennung von Rechnungen und Gutschriften bei der Mitwirkung des am

    Er entscheidet ohne mündliche Verhandlung, nimmt aber von der nach Art. 1 Nr. 7 BFHEntlG vorgesehenen Möglichkeit, ohne Begründung zu entscheiden, Abstand (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2.3. 1978 IV R 120/76, BFHE 125, 12, BStBl II 1978, 404, und vom 14.10.1982 IV R 54/79, BFHE 136, 491, BStBl II 1983, 11).
  • BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80

    Zur Frage der Entscheidungserheblichkeit einer möglichen Verfassungswidrigkeit

    Die Vorschriften des § 12 GDL hat der Senat im Beschluß vom 14. Oktober 1982 IV R 54/79 (BFHE 136, 491, BStBl II 1983, 11) als Übergangsregelung noch für verfassungsgemäß angesehen; § 13 a EStG a. F. hatte er in seiner Äußerung nach § 82 Abs. 4 BVerfGG zum Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 1978 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1979, 28) wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig gehalten.
  • BGH, 08.03.1983 - 5 StR 7/83

    Versuch der Steuerhinterziehung durch Vorlage der Fotokopie eines nachträglich

    Der Senat braucht nicht auf die steuerrechtliche Rechtslage (vgl. dazu neuerdings BFH BStBl II 1983, 11, 12) einzugehen.
  • BFH, 10.11.1983 - IV R 230/82
    Geltendes Recht war nur die entsprechende Bestimmung der Übergangsregelung des § 12 GDL, nämlich Abs. 4 Nr. 3. Die Übergangsregelung des § 12 GDL ist insgesamt nicht verfassungswidrig, insbesondere verstößt sie nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG (Festhaltung am BFH-Urteil vom 14.10.1982 IV R 54/79).
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